Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 67 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Im deutschen Rechtskreis werden aus der Anwendung dieser Änderung erwartungsgemäß keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns resultieren. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet 2011) Der überarbeitete Standard IAS 19 wurde im Juni 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, bspw. betreffend die Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und die Aufhebung der Korridormethode, welche der Verteilung bzw. der Glättung von aus den Pensionsverpflichtungen resultierender Volatilität im Zeitablauf diente, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Der Rückstellungsbetrag wird künftig den Verpflichtungsumfang in voller Höhe widerspiegeln, die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden nicht mehr anteilig erfolgswirksam, sondern voll- ständig in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst. Auswirkungen ergeben sich ferner hinsichtlich der Altersteilzeitverein- barungen, da nach der Neuregelung die Aufstockungsbeträge nicht mehr als Abfindung, sondern vielmehr als Vergütung der laufenden Tätigkeit angesehen werden. Insofern ist eine Rückstellung zukünftig erst ratierlich und nicht wie bisher bereits bei Vertragsabschluss zu bilden. Zum 31. Dezember 2012 betrug die erfolgsneutrale Anpassung verpflichtungserhöhend 13,2 Mio €. Die Umsetzung anderer durch den überarbeiteten IAS 19 eingeführter Änderungen erfolgt im Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Anwendungszeitpunkts. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen haben. IFRS 9 Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung Der erste Teil der Phase I bei der Vorbereitung des IFRS 9 Finanzinstru- mente wurde im November 2009 veröffentlicht. Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanziellen Vermögenswerten. Hiernach sind Schuldinstrumente abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmo- dells entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen aber aufgrund des eingeräumten instrumentenspezifischen Wahlrechts, welches im Zeitpunkt des Zugangs des Finanzinstruments ausübbar ist, im sonstigen Ergebnis erfasst wer- den. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Finan- zielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden und die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Der IASB hat im Oktober 2010 den zweiten Teil der Phase I des Projekts abgeschlossen. Der Standard wurde damit um die Vorgaben zu Finanzi- ellen Verbindlichkeiten ergänzt und sieht vor, die bestehenden Klassifizie- rungs- und Bewertungsvorschriften für Finanzielle Verbindlichkeiten mit folgenden Ausnahmen beizubehalten: Auswirkungen aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos bei Finanziellen Verbindlichkeiten, die als er- folgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden, müssen erfolgsneutral erfasst und derivative Verbindlichkeiten auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente dürfen nicht mehr zu Anschaffungskosten angesetzt werden. IFRS 9 ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnt. Der Abschluss dieses Projekts wird im Jahr 2013 erwartet. Die Anwendung des ersten Teils der Phase I wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanziellen Vermögenswerten des Konzerns haben. Aus dem zweiten Teil dieser Projektphase werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet. Um ein umfassendes Bild potenzieller Auswir- kungen darzustellen, wird der Konzern die Auswirkung erst in Verbindung mit den anderen Phasen, sobald diese veröffentlicht sind, quantifizieren. Standards oder Interpretationen, die keine Anwendung finden Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzern nicht anwendbar und werden daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben: • Änderung von IFRS 1 – Darlehen der öffentlichen Hand • Änderung von IFRS 1 – Drastische Hyperinflation und Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender • Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 – Investmentgesellschaften • IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen • IAS 27 Einzelabschlüsse (überarbeitet 2011) • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) • Verbesserungen zu IFRS (2009-2011) • IFRIC 20 Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau 58 Segmentberichterstattung 59 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 69 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung