Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 85 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen (44) Bestehen einer Beteiligung gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Aktionäre, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ihre Stimm- rechtsanteile mitgeteilt haben, waren die Home Beteiligungen GmbH, München, die MKV Verwaltungs GmbH, Grünwald, Herr Joachim Loh, Haiger, sowie die Leifheit AG, Nassau. Es wurden die folgenden Mitteilungen veröffentlicht: Februar 2009 „Herr Manuel Knapp-Voith, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimm- rechten) beträgt. Diese 10,03 Prozent (501.432 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MKV Verwaltungs GmbH, Grünwald, zu- zurechnen. Die MKV Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimm- rechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimmrechten) beträgt.“ Dezember 2008 „Die Leifheit AG, 56377 Nassau, Deutschland, ISIN DE0006464506 hat am 15. Dezember 2008 die Schwelle von 5 Prozent an ihren eigenen Aktien überschritten und hielt zu diesem Tage einen Anteil von 5,0009 Prozent (das entspricht 250.045 Aktien).“ April 2008 „Am 28. März 2008 wurde uns folgende Stimmrechtsmitteilung von der Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR, 80333 München, Deutsch- land, zugeleitet: Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gem. § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimm- rechtsanteil an der Leifheit AG, Leifheitstraße 1, D-56377 Nassau, am 14.2.2006 die Schwellen 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 46,85 Prozent (2.342.750 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte, die unmittelbar von der Home Beteiligungen GmbH, D-80333 München, gehalten werden, werden uns nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.“ Oktober 2007 „Herr Joachim Loh, Haiger, hat uns am 2. Oktober 2007 nach § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihm am 1. April 2002 mehr als 5 Prozent der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustanden, nämlich 331.051 Aktien entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 6,964 Prozent, die Herr Joachim Loh unmittelbar hielt.“ (45) Erklärung nach § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2012 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bun- desministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet wurden oder werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.leifheit.de/de/investor-relations/corporate-governance ist die Entsprechenserklärung dauerhaft zugänglich. (46) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Leifheit-Konzerns von besonderer Bedeutung wären, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten. (47) Übernahmerechtliche Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB Bezüglich der übernahmerechtlichen Angaben gem. § 315 Abs. 4 HGB wird auf den Lagebericht verwiesen. (48) Angaben des Honorars für den Abschluss- prüfer gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das 2012 als Aufwand erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frank- furt am Main, für die Abschlussprüfung belief sich auf 261 T € (2011: 269 T €), für andere Bestätigungsleistungen auf 3 T € (2011: 8 T €), für Steuerberatungsleistungen auf 292 T € (2011: 166 T €) und für sonstige Leistungen auf 95 T € (2011: 51 T €). 69 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 73 Erläuterungen zur Bilanz 86 Organe der Leifheit AG