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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 65 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Ausbuchung Finanzieller Vermögenswerte und Finanzieller Verbindlichkeiten Ein Finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn der Konzern die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verliert, aus denen der Finanzielle Vermögenswert besteht. Eine Finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Ertrags- und Aufwandserfassung Die Erfassung von Umsatzerlösen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind, d. h. der Gefahren­ übergang auf den Kunden stattgefunden hat. In den Kosten der Umsatzerlöse sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handelsgeschäfts ausgewiesen. In dieser Position sind auch die Kosten der Dotierung von Rückstellungen für Gewährleistung enthalten. In den Vertriebskosten sind neben Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs die angefallenen Versand-, Ausgangsfracht-, Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten enthalten. Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkos- ten sowie die auf den Verwaltungs­bereich entfallenden Abschreibungen. Kostensteuern, wie z. B. Grundsteuer und Kfz-Steuer, werden verur- sachungsgerecht den Herstellungs-, ­Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten zugeordnet. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanz­ instrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künf- tigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanz­ instruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des Finanziellen Vermögenswerts oder der Finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Fremdkapitalkosten Alle Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfolgs- wirksam erfasst, in der sie anfallen. Außer für Pensionsverpflichtungen bestehen keine wesentlichen Zinsaufwendungen, die in den Herstel- lungskosten zu aktivieren wären. Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen sehr unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der ­Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksichtigungs- pflichtige wertaufhellende Ereignisse), werden im Abschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht zu berücksichtigende wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang ­angegeben, wenn sie wesentlich sind. Wesentliche Ermessensentscheidungen, ­Schätzungen und Annahmen Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfordert in bestimmten Einzelfällen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen und Annahmen über die Beträge von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, ­latente Steuern, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, Werthaltigkeitstests sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können hiervon abweichen. Die im Zusammenhang mit dem Wertminderungstest von Immateriellen Vermögenswerten und Sach­anlagen getroffenen wichtigsten Annahmen und Schätzungen ­werden unter Erläuterung 25, die Annahmen und Schätzungen im Zu- sammenhang mit der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen unter Erläuterung 30 und die Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der latenten Steueransprüche unter Erläuterung 14 dargestellt. Ferner wird im Rahmen der Bilanzierungsmethode von Forschungs- und Entwicklungskosten Ermessen dahingehend ausgeübt, dass Kosten für kleinere Projekte (kleiner 100 T €) direkt als Aufwand erfasst werden und bei größeren Projekten der Zeitpunkt der Realisierbarkeit subjektiv bestimmt wird. Ab 2012 verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards Leifheit hat im Geschäftsjahr die nachfolgenden neuen und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten IFRS Standards angewandt. Aus der Anwendung dieser Standards ergaben sich keine wesentli- chen ­Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. 58 Segmentberichterstattung 59 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 69 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

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