Jahresfinanzbericht 2012 Leifheit-Konzern60 Es erfolgt keine retrospektive Anpassung an die Regelungen für Un- ternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3 rev. 2008 (siehe unten). Jedoch werden künftige Verluste von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss entsprechend IFRS 3 rev. 2008 behandelt und können somit zu einem negativen Wert dieser Anteile führen. Bei einem Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteilen) wurde die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert des anteilig erworbenen Nettovermögens als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 1. Januar 2010: Für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbs- methode gemäß IFRS 3 rev. 2008 (Unternehmenszusammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Anschaffungskosten bemessen sich nunmehr als Summe aus über- tragener Gegenleistung (bewertet zum Zeitwert im Erwerbszeitpunkt) und dem Wert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderhei- tenanteile). Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheiten- anteile) werden dabei weiterhin zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die so ermittelten Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwills). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Passivische Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam als Verwaltungs- kosten ausgewiesen. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben wird der bereits gehaltene Anteil am Eigenkapital zum Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bewertet und der den Buchwert übersteigende Betrag als Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unter- nehmenszusammenschlüssen, die nach dem 1. Januar 2010 stattfanden bzw. stattfinden, werden zum Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Anpassungen dieser Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenan- teile) auch dann zugeschrieben, wenn der Wert der Anteile zu einem negativen Saldo führt. Konsolidierungskreis Im vierten Quartal 2012 wurde die 100-prozentige Tochtergesellschaft Leifheit Polska Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (Polen) gegründet. Diese steuert den Vertrieb von Leifheit-Produkten in Polen. In den Konzernabschluss sind neben der Leifheit AG die folgenden inländischen und ausländischen Unternehmen einbezogen worden. Bei diesen Unternehmen verfügt die Leifheit AG zum 31. Dezember 2012 unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte. Zeitpunkt der Erstkon solidierung Kapital- und Stimmrechts anteile 2012 in % Leifheit Espana S.A., Madrid (E) 1.1.1989 100,0 Leifheit s.r.o., Blatná (CZ) 1.1.1995 100,0 Leifheit International U.S.A. Inc., Melville, NY (USA) 1.1.1997 100,0 Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH, Nassau (D) 1.9.1999 100,0 Birambeau S.A.S., Paris (F)* 1.1.2001 100,0 Leifheit-Birambeau S.A.S., Paris (F)* 1.1.2001 100,0 Leifheit Distribution S.R.L., Bukarest (RO) 18.12.2007 51,0 Herby Industrie S.A.S., La Loupe (F)* 1.7.2008 100,0 Leifheit France S.A.S., Paris (F) 23.11.2009 100,0 Leifheit CZ a.s., Dobroviz (CZ)** 1.12.2011 71,0 Leifheit Polska Sp. z o.o., Warschau (PL) 11.10.2012 100,0 * mittelbare Beteiligung über Leifheit France S.A.S. ** nach IFRS 3 zu 100 Prozent bilanziert, aufgrund der Regelungen zum Erwerb der ausstehenden Anteile Fremdwährungsumrechnung In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der kon- solidierten Gesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung (Flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten) zum Stich- tagskurs bewertet und die Unterschiedsbeträge erfolgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon sind Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, welche wirtschaftlich gesehen als Teil einer Nettoinvestition (z. B. langfristige Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter) in eine selbstständige ausländische Teileinheit anzusehen sind. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüs- se der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtags- kursmethode in Übereinstimmung mit IAS 21. Da unsere Tochtergesellschaften und Niederlassungen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung mit der jeweiligen Landeswährung identisch. Zur Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften und Niederlassungen zum Stichtagskurs sowie die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende kumulierte Unterschiedsbetrag wird in einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Währungs- differenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden erfolgsneutral in diese Umrechnungsrücklage eingestellt.