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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 59 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Allgemeine Angaben Die Leifheit AG mit Sitz in Nassau/Lahn konzentriert sich auf die Ent- wicklung und den Vertrieb hochwertiger ­Markenprodukte für ausge- wählte Lebensbereiche im Haus. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857. Die Aktien der Leifheit AG werden im Handelssegment Prime Standard der Börsenplätze Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart unter ISIN DE0006464506 gehandelt. Der Konzernabschluss für das Jahr 2012 ist nach § 315a Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit den vom Inter­national Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie in der EU anzuwenden sind – erstellt worden. Alle für das Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwendenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) und Auslegungen des IFRS Interpretation ­Committee (IFRIC und SIC) wurden berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden nach ­denselben Grundsätzen ermittelt. Der in Euro aufgestellte Abschluss ist mit Ausnahme der Derivate und der bewusst als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Instrumente auf Basis des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der ­Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle ­Angaben in T €. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat am 8. April 2013 zur Billigung vorgelegt. Die Veröffentlichung ­erfolgt dann um­gehend. Konsolidierungsgrundsätze Der Abschluss des Konzerns umfasst die Leifheit AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. ­Diese ­Beherrschung ist nachgewiesen, wenn der Konzern direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte ­eines Unternehmens verfügt und/oder die Finanz- und Geschäfts­ politik eines Unternehmens derart bestimmen kann, dass er von dessen Aktivitäten profitiert. Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitsgesellschaftern) zuzurechnende Eigenkapital und deren Anteil am Periodenergebnis werden in der Bilanz, ­innerhalb des Eigen­ kapitals, und in der Gesamtergebnisrechnung als Verwendung des Periodenergebnisses jeweils gesondert ausgewiesen. Anhang: Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft und der ­Abschluss des Konzerns. Erworbene Unternehmen werden ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (Erwerbszeitpunkt) in den Konzernabschluss einbezogen. Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und daraus resultierende nicht realisierte konzerninterne Gewinne und Verluste sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgren- zungen vorgenommen. Für die Abschlüsse der Jahre 2012 und 2011 wurden dieselben ­Konsolidierungsmethoden angewendet. Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 1. Januar 2010: Für Unternehmenserwerbe vor dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbs- methode gemäß IFRS 3 rev. 2004 (Unternehmenszusammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wurden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minder­heitenanteile) wurden zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die Anschaffungswerte der Beteiligungen den Konzernanteil am so ermittelten Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft überstiegen, entstanden zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwills). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondieren- den Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abge- schrieben. Passivische Unterschieds­beträge wurden erfolgswirksam erfasst. Direkt dem Unternehmenserwerb zuordenbare Transaktions- kosten stellten einen Teil der Anschaffungskosten dar. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusam- menschlüssen, die vor dem 1. Januar 2010 stattfanden, wurden zum Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Anpassungen dieser Verbindlichkeiten ­werden weiterhin erfolgsneutral mit dem Ge- schäfts- oder Firmenwert (Goodwill) verrechnet. Verluste eines Tochterunternehmens wurden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile) nur insoweit zugeschrieben, als der Wert der Anteile nicht zu einem negativen Saldo führte. Der über- steigende Verlust ­wurde dem Mutterunternehmen zugeordnet. 58 Segmentberichterstattung 59 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 69 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

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