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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Jahresfinanzbericht 2012 Leifheit-Konzern62 Leasing Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im ­Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen ­Chancen und ­Risiken am Leasingge- genstand auf Leifheit übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegen­stands zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasing- verhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit ­seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zins- satz auf die verbliebene ­Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf Leifheit am Ende der Laufzeit des Lea- singverhältnisses nicht hinreichend ­sicher, so werden die aktivierten Leasing­objekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarte- ter ­Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gesamter- gebnisrechnung erfasst. Immaterielle Vermögenswerte Patente, Lizenzen und Software Beträge, die für den Erwerb von Patenten und Lizenzen gezahlt wur- den, werden aktiviert und anschließend über ihre voraussichtliche Nut- zungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von ­Patenten und Lizenzen variiert zwischen drei und fünfzehn Jahren. Die Vermögenswerte werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Die Anschaffungskosten neuer Software und die Kosten der Imple- mentierung werden aktiviert und als ein Immate­rieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zuge- hörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben. Marken Beträge, die für den Erwerb von Marken gezahlt werden, werden aktiviert. Marken werden als ­Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer eingestuft, da eine zeitliche Begrenzung des Zeitraums, über den der Vermögenswert für das Unternehmen Mittelzuflüsse generieren wird, nicht feststellbar ist. Die Marken werden gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und bei Bedarf auf den ­erzielbaren Betrag abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwert Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den zum Erwerbszeitpunkt er­worbenen Anteil an den Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und als ein Vermögenswert angesetzt.
Der Geschäftswert wird gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unter­zogen und bei Bedarf auf den er- zielbaren ­Betrag abgeschrieben. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der Geschäftswert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens zugeordnet, auf der der Geschäftswert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird. Wertminderung von Sachanlagen und ­Immateriellen Vermögenswerten Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sach­verhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermö- genswerts nicht erzielbar sein könnte (IAS 36). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus ­Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag (beizulegender Zeitwert) abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nut- zungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und wer- den somit unmittelbar als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38 grundsätzlich zu aktivieren, so- weit eine ein­deutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die tech- nische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu ­entwickelten Produkte sichergestellt ist. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu ­künftigen Finanzmittelzuflüssen führen. Leifheit hat kleinere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die mit der Weiterentwicklung bestehender Produkte bzw. Teilen von Produkten befasst sind, deren Betrachtung hinsichtlich zu aktivieren- der Entwicklungskosten aufgrund von Wesentlichkeit unterbleibt. Bei größeren Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist der Zeitpunkt, ab dem feststeht, ob ein künftiger Nutzen aus dem potenziellen Produkt erzielt wird, sehr spät in der gesamten Projektphase, sodass die der Entwicklung beizumessenden Kosten unwesentlich sind und wie die Forschungskosten aufwandswirksam erfasst werden. Latente Steuern Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsme- thode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet (Temporary-Konzept). Daneben sind ­latente Steueransprüche aus steuer­lichen Verlustvorträgen zu erfassen.

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