An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 21 LB AH Durch ein systematisches internes Kontroll- und Risiko- management werden Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und überwacht. Über die bestehenden Risiken und deren Entwicklung berichtet der Vorstand in regelmäßigen Ab- ständen dem Aufsichtsrat. Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen ist ausführlich in der Erklärung zur Unternehmensführung be- schrieben und auf unserer Internetseite öffentlich zugänglich. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hat Leifheitfür die Mitglieder des Vorstands eine Vermögens- schadenhaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versiche- rung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht ebenfalls eine D&O-Versicherung, jedoch ohne Selbstbehalt. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung werden ausführlich im Vergütungsbericht beschrieben. Er ist Teil des geprüften Lageberichts und im Jahresfinanzbericht (Seite 32) aufgeführt. Interessenkonflikte Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmit- gliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Die von den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen können dem Kapitel „Organe“ des Jahresfinanzberichts entnom- men werden. Kein Vorstandsmitglied nimmt derzeit Auf- sichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Im Berichtsjahr gab es keine angabe- pflichtigen Beziehungen oder Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2012 die konkreten Ziele für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats aktua lisiert und wie folgt festgelegt: • Potenzielle Interessenkonflikte muss jedes Aufsichts- ratsmitglied unverzüglich offenlegen. • Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein unabhängiges Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungs- legung oder Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) angehören. • Dem Aufsichtsrat sollte mindestens ein Mitglied mit juristischem Sachverstand angehören. • Dem Aufsichtsrat sollte mindestens ein Mitglied mit Sach- verstand auf dem Gebiet der Konsumgüterwirtschaft bzw. eines Markenartiklers, auch im internationalen Umfeld, angehören. • Dem Aufsichtsrat sollte mindestens ein Mitglied mit Sach- verstand auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre angehören. • Um ein möglichst vielfältiges Spektrum an Lebenserfah- rung zu repräsentieren, sollte zwischen dem Lebensalter des jüngsten und des ältesten Aufsichtsratsmitglieds eine Differenz von mindestens 10 Jahren bestehen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats sollte älter als 70 Jahre sein. • Dem Aufsichtsrat der Leifheit Aktiengesellschaft sollte mindestens eine Frau angehören. Mit Ausnahme des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat sind alle Ziele umgesetzt. Transparenz zugunsten von Aktionären und Öffentlichkeit Um größtmögliche Transparenz und gleiche Chancen zu gewährleisten, haben wir es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Zielgruppen umfassend, zeitnah und gleich berechtigt zu informieren. Zu diesem Zweck finden Interes- sierte wesentliche wiederkehrende Termine in unserem Finanzkalender, der im Jahresfinanzbericht, in unseren Quartalsfinanzberichten sowie auf der Leifheit-Internetseite veröffentlicht ist. 18 Bericht des Aufsichtsrats 20 Corporate Governance Bericht 23 Die Leifheit-Aktie Vergütungsbericht siehe Lagebericht ab Seite 32 Organe siehe Anhang Seite 86