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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Jahresfinanzbericht 2012 Leifheit-Konzern64 Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht derivative Finanzielle Vermögenswer- te mit festen oder bestimmbaren ­Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen. Kredite und Forderungen umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Finanzielle Vermögenswerte im Konzern. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen sind nicht derivative ­Finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifi- ziert und keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Nach der erstmali- gen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene Finanzinvestitionen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ­wobei Gewinne oder Verluste nach Abzug von Ertragsteuereffekten in einer separaten Position des ­Eigenkapitals ­erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzin- vestition ausgebucht oder an dem eine ­dauerhafte Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste ­kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Ge- winn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von ­Bewertungsmethoden ge- schätzt. Ist kein aktiver Markt vorhanden und können die beizulegenden Zeitwerte nicht zuverlässig geschätzt werden, erfolgt der Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten. Hierunter fallen Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Finanzielle Verbindlichkeiten und verzinsliche Darlehen Finanzielle Verbindlichkeiten und verzinsliche Darlehen werden unter An- wendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Derivate Finanzinstrumente Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, um sich ­gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Zum Zwecke der Bilanzierung werden die Sicherungsinstrumente wie folgt unterschieden: • als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, mit einer bilanzierten Verbind- lichkeit oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann (Cashflow Hedges). Dabei werden zu Beginn der Absicherung sowohl die Sicherungsbe- ziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und ­dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Be- schreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeit- werts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen. Der­artige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus ­Änderungen des beizulegenden Zeit- werts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode hoch wirksam waren, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde. Bei Sicherungsgeschäften, die die strengen Kriterien für die ­Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen (Absicherung von Cashflows/Cashflow Hedges), wird der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument sofort erfolgswirksam im Fremdwährungsergebnis erfasst. Hingegen wird der wirksame Teil im sonstigen Ergebnis (Ergebnisneutrale Bestandteile des Gesamtergeb- nisses nach Steuern) in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden bei Zugang der abgesicherten Waren als Teil der Anschaffungskosten umgebucht. Eine ­ergebnistechnische Erfassung erfolgt bei Abgang der Vorräte über die Buchung des Materialeinsatzes. • als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absiche- rung des Risikos von Cashflows handelt, das zwar dem mit einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit verbundenen Währungsrisiko zugeordnet werden kann, nicht aber mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion. Diese Absicherungen werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Bei einem positiv beizule- genden Zeitwert werden sie als Finanzielle Vermögenswerte angesetzt und als Finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen von Finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines Finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Es liegen dann objektive ­Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wenn der beizulegende Zeitwert nachhaltig und signifikant unter den Buchwert fällt. Sofern ein solcher Vermögenswert wertgemindert ist, wird dieser Effekt erfolgswirk- sam ­erfasst. Ein zuvor direkt im Eigenkapital erfasster kumulierter Verlust (bei zur Veräußerung verfügbaren ­Finanzinvestitionen) wird erfolgswirk- sam gebucht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst.

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