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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2012

Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2012 63 An die Aktionäre Finanzinformationen Weitere Informationen Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelas- tung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäfts­jahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes vorgenommen. Latente Steueransprüche, deren Realisierung unwahrscheinlich ist bzw. unwahrscheinlich wird, werden nicht angesetzt bzw. wertberichtigt. Latente Steuern werden in gesonderten Positionen der Bilanz ausge- wiesen. Rückstellungen Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwär- tige Verpflichtung aus einem vergan­genen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche bildet Leifheit gemäß IAS 37 auf Einzelfallbasis und unter Zugrundelegung des ­bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Garantieaufwands der verkauften Produkte. Die übrigen Rückstellungen werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen ­Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsan- sprüchen verrechnet. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcen­ abfluss führen, werden mit ihrem zum ­Bilanzstichtag abgezinsten Erfül- lungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Anteilsbasierte Vergütung Die Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung, die eine Abgeltung in bar vorsehen, werden mittels Bewertungsanalysen unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Die Verpflichtungen werden pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Verpflichtungen aus Leistungen an ­Arbeitnehmer/Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der aus den leistungsorien- tierten Plänen resultierenden Verpflichtung (Defined Benefit Obligation) beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertver- fahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für jeden einzelnen Plan zum Ende der vorherigen Berichtsperiode den höheren der beiden Beträge aus 10 Prozent der leistungsorien- tierten Verpflichtung oder 10 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens übersteigt. Diese Gewinne und Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restdienstzeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Eigenkapital Eigene Anteile mindern das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Der Erwerb eigener Anteile wird als Veränderung des Eigenkapitals dar- gestellt. Für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen ­Anteilen wird kein Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Erhaltene Gegenleistungen werden im Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. Umrechnungsrücklagen werden gebildet, um die aus der Konsolidierung der Abschlüsse wirtschaftlich selbst­ständiger ausländischer Tochter­ unternehmen oder Niederlassungen entstehenden Umrechnungs­ differenzen zu berücksichtigen. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil der Nettoinvestition der Gesellschaft in eine wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ist, wie z. B. einem langfristigen ­Darlehen, ­werden bis zur Veräußerung/Liquidation dieses Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss erfolgsneutral im ­Eigenkapital behandelt. Bei Ver- äußerung der entsprechenden Vermögenswerte werden die Rücklagen für Währungsumrechnungen in der gleichen Periode als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen, in der auch der ­Gewinn oder Verlust aus dem Abgang ausgewiesen wird. Gewinne und Verluste aus wirksamen Sicherungsgeschäften werden ebenfalls erfolgsneutral in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, soweit eine Effektivität nachgewiesen werden kann. Finanzielle Vermögenswerte und Finanzielle ­Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als Finan­ zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Derivate, die nicht formell als Siche- rungsinstrument designiert sind, werden nach IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als ­Finanzielle Vermögenswerte bzw. Finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden als Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner Finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem ­erst­maligen Ansatz fest. Umwidmun- gen werden, sofern sie zulässig und erforderlich sind, zum Ende des ­Ge­schäfts­jahres vorgenommen. Beim erstmaligen Ansatz von Finan- ziellen Vermögenswerten und ­Verbind­lichkeiten werden diese zu ihrem ­beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag bewertet.
 58 Segmentberichterstattung 59 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 69 Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

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