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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

97Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten ­Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grund- lage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Übereinstimmung mit IAS 21. Da unsere Tochtergesellschaften und Niederlassungen ihre Ge- schäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisa­torischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung mit der jewei­ligen Landes­währung identisch. Zur Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden der ­Tochtergesellschaften und Niederlassungen zum Stichtagskurs sowie die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende ­kumulierte Unterschieds­betrag wird in einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen, die sich ge- genüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden erfolgsneutral in diese Umrechnungsrücklage eingestellt. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wesentlicher Währun- gen sind in der nachfolgenden Übersicht ­dargestellt: Basis: 1 € Mittelkurs am ­Bilanzstichtag Jahres­ durchschnittskurs 31.12.2013 31.12.2012 2013 2012 CZK 27,40 25,12 25,82 25,23 USD 1,38 1,32 1,33 1,29 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstich- tag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögens- werts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem • Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaf- testen Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteil­nehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Markt­teil­ nehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen ande- ren Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und ­beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfak- toren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeit- wert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchien eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist. • Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum bei- zulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum bei- zulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht ­beobachtbar ist Bei Vermögenswerten oder Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Um- gruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungs­mitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst ­liquide Finanzinvesti­tionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittel- beträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wert­schwankungsrisiken unterliegen. Die Restlaufzeit beträgt nicht mehr als drei Monate. Strukturierte Geldmarktinstrumente werden aufgrund eingebetteter Derivate entsprechend IAS 39.11 A mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Vorräte Die Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegt das gewogene Durch- schnittsverfahren zugrunde.

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