103Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zwischen den Vertriebskosten, den Verwaltungskosten und den Kosten der Umsatzerlöse wurden Umgliederungen vorgenommen. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst. Zollkosten und Lizenzgebühren in Höhe von 1.701 T € (2012: 1.431 T €) wurden von den Vertriebskosten in die Kosten der Umsatzerlöse umgegliedert. Weiterhin wurde die Zuordnung von Kosten der ausländischen Vertriebsgesellschaften zu Verwaltungs- und Vertriebskosten überarbeitet. Dabei wurden 376 T € (2012: 467 T €) von den Ver- triebskosten in die Verwaltungskosten umgegliedert. Ab 2013 verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards Leifheit hat im Geschäftsjahr die nachfolgenden neuen und für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten IFRS Standards angewandt. Aus der Anwendung dieser Standards ergaben sich die im Folgenden beschriebenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. • IFRS 13 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts IFRS 13 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Der Standard legt Richtlinien für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts fest und definiert umfassende quantitative und qualitative Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nicht zum Regelungsbereich des Standards gehört dagegen die Frage, wann Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen oder können. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeit- wert als den Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erhalten oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würde. Die Anwendung hatte keine wesentliche Auswirkung auf die Wertansätze der zum Fair Value bilanzierten Vermögenswerte und Schulden. • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet 2011) Der überarbeitete Standard IAS 19 wurde im Juni 2011 ver öffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, beispiels- weise betreffend die Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und die Aufhebung der Korridormethode, die der Verteilung bzw. der Glättung von aus den Pensionsverpflich tungen resultierender Volatilität im Zeitablauf diente, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Der Rückstellungsbetrag wird künftig den Verpflichtungsumfang in voller Höhe widerspiegeln, die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden nicht mehr anteilig erfolgswirksam, sondern vollständig in der Periode ihres Entstehens im Sonstigen Ergebnis erfasst. Auswirkungen ergeben sich ferner hinsichtlich der Altersteilzeitvereinbarungen, da nach der Neuregelung die Aufstockungsbeträge nicht mehr als Abfindung, sondern vielmehr als Vergütung der laufenden Tätigkeit angesehen werden. Insofern ist eine Rückstellung zukünftig erst ratierlich und nicht wie bisher bereits bei Vertragsabschluss zu bilden. Die Änderung hatte keine Auswirkung auf das Perioden ergebnis. Zum Umstellungszeitpunkt am 1. Januar 2012 betrug die ergebnisneutrale positive Anpassung 14 T € (vor Latenten Steuern). Im Jahr 2012 betrug die ergebnisneutrale negative Anpassung im Sonstigen Ergebnis 13.356 T € (vor Latenten Steuern). Das Ergebnis je Aktie auf Grundlage des Gesamtergeb- nisses nach Steuern (unverwässert und verwässert) reduzierte sich im Jahr 2012 um 2,02 € je Aktie. • Änderung von IAS 1 – Darstellung von Bestandteilen des Sonstigen Ergebnisses Die Änderung von IAS 1 wurde im Juni 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnt. Die Änderung des IAS 1 betrifft die Darstellung der Bestandteile des Sonstigen Ergebnisses. Dabei sind Bestandteile, für die künftig eine erfolgswirksame Um gliederung vorgesehen ist (sogenanntes Recycling), gesondert von Bestandteilen, die im Eigenkapital verbleiben, darzustellen. Diese Änderung betrifft allein die Darstellungsweise im Abschluss und hat daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Ab 2013 vorzeitig angewendete neue Rechnungslegungsstandards • Änderung von IAS 36 – Angaben zum erzielbaren Betrag von nichtfinanziellen Vermögenswerten Die Änderung von IAS 36 wurde im Mai 2013 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Änderung sollen uner- wünschte Folgewirkungen auf die Angabepflichten aus der Einführung des IFRS 13 beseitigt werden. Die Änderung fordert ferner Angaben zum erzielbaren Betrag für Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten, für die in der Be- richtsperiode eine Wertberichtigung erfasst oder rückgängig gemacht wurde. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen beinhalteten eine Korrektur von Angabevor- schriften, die durch den neuen IFRS 13 in IAS 36 eingeführt wurden. Demnach müssen Angaben zum erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. eines Vermögenswerts nur noch dann erfolgen, wenn in der laufenden Berichtsperiode eine Wertminderung oder Wertaufholung erfasst wurde.