88 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernlagebericht | Rechtliche Angaben Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Satzung der Leifheit AG geregelt. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 € je Aufsichtsratssitzungstag sowie eine nach Ablauf des Geschäftsjahres auszuzahlende jährliche Vergü- tung in Höhe von 20.000,00 €. Der Vorsitzende erhält das 3-Fache, sein Stellvertreter das 1,5-Fache. Gehört ein Mit- glied dem Aufsichtsrat nur einen Teil eines Geschäftsjahres an, wird die jährliche Vergütung nur zeitanteilig gewährt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats zusätzlich ein Sit- zungsgeld in Höhe von 2.500,00 € je Ausschusssitzungs- tag. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppel- te. Finden an einem Tag mehrere Aufsichtsrats- und/oder Ausschusssitzungen statt, kann ein an mehreren Sitzungen teilnehmendes Mitglied des Aufsichtsrats insgesamt nicht mehr als 2.500,00 € beanspruchen. Vorstehende Regelungen galten erstmals für die für das Geschäftsjahr 2013 zu gewährende Vergütung. Bis zum Geschäftsjahr 2012 enthielt die Vergütung neben einer festen auch eine variable, dividendenabhängige Vergütung. Für individuell erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Vergütungen gezahlt. Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 beliefen sich auf 300 T € und unterteilten sich wie folgt: T € Helmut Zahn 110,0 Dr. Robert Schuler-Voith 62,5 Dieter Metz 27,5 Karsten Schmidt 35,0 Thomas Standke 30,0 Dr. Friedrich M. Thomée 35,0 Nassau/Lahn, 17. März 2014 Leifheit Aktiengesellschaft Der Vorstand Thomas Radke Dr. Claus-O. Zacharias