Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

102 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertminderungen von Finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines Finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Es liegen dann objektive ­Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wenn der beizulegende Zeitwert nachhaltig und signifikant unter den Buchwert fällt. Sofern ein solcher Vermögenswert wertgemindert ist, wird dieser Effekt erfolgswirksam ­erfasst. Ein zuvor direkt im Eigenkapital erfasster kumulierter Verlust (bei zur Veräußerung verfügbaren ­Finanzinvestitionen) wird erfolgswirksam gebucht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wert- berichtigungen auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Ausbuchung Finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten Ein Finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn der ­Konzern die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verliert, aus denen der Finanzielle Vermögenswert besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Ertrags- und Aufwandserfassung Die Erfassung von Umsatzerlösen beziehungsweise Sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht beziehungsweise die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. In den Kosten der Umsatzerlöse sind die zur Erzielung der Umsatz­ erlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handels- geschäfts ausgewiesen. In dieser Position sind auch die Kosten der Dotierung von Rückstellungen für Gewährleistung enthalten. In den Vertriebskosten sind neben Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs die angefallenen Versand-, Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten sowie Ausgangsfrachten enthalten. Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungs­bereich entfallenden Abschreibungen. Kostensteuern, wie zum Beispiel Grundsteuer und Kfz-Steuer, werden verursachungsgerecht den Herstellungs-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten zugeordnet. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abge- grenzt. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanz­ instrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanz­instruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des Finanziellen Vermö- genswerts oder der Finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Fremdkapitalkosten Alle Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand ­erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Außer für Pensions­ verpflichtungen bestehen keine wesentlichen Zinsaufwendungen, die in den Herstellungskosten zu aktivieren wären. Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen sehr unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirt- schaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksich­ tigungspflichtige wertaufhellende Ereignisse), werden im Abschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht zu berücksichtigende wertbe­ gründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang ­angegeben, wenn sie wesentlich sind. Wesentliche Ermessensentscheidungen, ­Schätzungen und Annahmen Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfordert in bestimmten Einzelfällen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen und Annahmen über die Beträge von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, Abschreibungsdauer, Latente Steuern, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, Werthaltigkeitstests sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können hiervon abweichen. Die im Zusammenhang mit dem Wertminderungstest von Immateriellen Vermögenswerten und Sach­anlagen getroffenen wichtigsten Annahmen und Schätzungen werden im Anhang unter Ziffer 23, die Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Pensionsverpflich- tungen unter Ziffer 28 und die Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der latenten Steueransprüche unter Ziffer 13 dargestellt. Ferner wird im Rahmen der Bilanzierungsmethode von Forschungs- und Entwicklungskosten Ermessen dahingehend ausgeübt, dass Kosten für kleinere Projekte (kleiner 100 T €) direkt als Aufwand erfasst werden und bei größeren Projekten der Zeitpunkt der Re- alisierbarkeit subjektiv bestimmt wird.

Seitenübersicht