126 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Erläuterungen zur Bilanz 3. Herr Dr. Robert Schuler-Voith, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsan- teil an der Leifheit AG, Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. Alle vorbenannten Stimmrechte sind Herrn Dr. Schuler-Voith gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, und zwar von den folgenden Unternehmen, die von Herrn Dr. Schuler-Voith kontrolliert werden und deren Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland, Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland, und Ver- mögensverwaltung Schuler-Voith GbR, München, Deutschland.“ Februar 2009 „Herr Manuel Knapp-Voith, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimmrechten) beträgt. Diese 10,03 Prozent (501.432 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MKV Verwaltungs GmbH, Grün- wald, zuzurechnen. Die MKV Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimmrechten) beträgt.“ Dezember 2008 „Die Leifheit AG, 56377 Nassau, Deutschland, ISIN DE0006464506 hat am 15. Dezember 2008 die Schwelle von 5 Prozent an ihren eigenen Aktien überschritten und hielt zu diesem Tage einen Anteil von 5,0009 Prozent (das entspricht 250.045 Aktien).“ Oktober 2007 „Herr Joachim Loh, Haiger, hat uns am 2. Oktober 2007 nach § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihm am 1. April 2002 mehr als 5 Prozent der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustanden, nämlich 331.051 Aktien entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 6,964 Prozent, die Herr Joachim Loh unmittelbar hielt.“ (45) Erklärung gemäß § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) Vorstand und Aufsichtsrat hatten im Dezember 2013 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bun- desministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet wurden oder werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter corporate-governance.leifheit-group.com ist die Entsprechenserklärung dauerhaft zugänglich. (46) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns von besonderer Bedeutung wären, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten. (47) Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB Bezüglich der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB wird auf den Lagebericht verwiesen. (48) Angaben des Honorars für den Abschluss- prüfer gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das für 2013 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschluss prüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, für die Abschlussprüfung belief sich auf 270 T € (2012: 261 T €), für andere Bestätigungsleistungen auf 3 T € (2012: 3 T €), für Steuerberatungsleistungen auf 197 T € (2012: 292 T €) und für sonstige Leistungen auf 91 T € (2012: 95 T €).