104 Jahresfinanzbericht 2013 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Künftig verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards EU-Endorsement erfolgt Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpreta tionen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologiever fahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäfts- jahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. • IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 10 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der neue Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzern- rechnungslegung und die Interpretation SIC-12 Konsolidierung Zweckgesellschaften. IFRS 10 begründet ein einheitliches Be- herrschungskonzept, das auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Im Juni 2012 wurden zudem die überarbeiteten Übergangsrichtlinien zu IFRS 10-12 veröffentlicht, welche die Erstanwendung der neuen Standards erleichtern sollen. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage eine erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung künftig in den Konzernabschuss einzubeziehen sind. Der Standard wird keine Auswirkungen auf den bestehenden Konsolidierungskreis haben. • IFRS 12 Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen IFRS 12 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunternehmen, die bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, die sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie die Angaben für strukturierte Unternehmen. Da der neue Standard neben den zuvor bestandenen Erläute- rungspflichten neue Angabeerfordernisse formuliert, werden die Konzernangaben zu diesem Unternehmenskreis künftig umfassender sein. • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) Der überarbeitete Standard IAS 28 wurde im Mai 2011 veröf- fentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 11 und IFRS 12 wurde der Regelungsbereich von IAS 28 – außer auf die assoziierten Unternehmen – auch auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Bezüglich der Auswirkungen verweisen wir auf unsere Erläute- rungen zu IFRS 12. • Änderung von IAS 32 und IFRS 7 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Die Änderung von IAS 32 und IFRS 7 wurde im Dezember 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 respektive 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die bestehenden grundlegenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Mit der Änderung werden darüber hinaus ergänzende Angaben definiert. Die Änderung wird keine Auswirkungen auf die vom Konzern an- gewandten Rechnungslegungsmethoden haben, jedoch weitere Angaben nach sich ziehen. EU-Endorsement ausstehend Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpre- tationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpre- tationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt. • IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung Der erste Teil der Phase I bei der Vorbereitung des IFRS 9 Finanzinstrumente wurde im November 2009 veröffentlicht. Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Hiernach sind Schuldinstrumente abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum bei- zulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Wertschwan- kungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen aber aufgrund des eingeräumten instrumentenspezifischen Wahlrechts, das