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Leifheit-Jahresfinanzbericht 2013

31Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Corporate Governance Bericht | An die Aktionäre Der Begriff Corporate Governance steht bei Leifheit für eine verantwortungsbewusste und an nachhaltiger Wertschöpfung orientierte Unternehmensleitung. Für uns sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, effiziente interne und externe Kontrollmechanismen und eine hohe Transparenz in der Unternehmenskommunikation von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise wollen wir das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in unser Un- ternehmen dauerhaft festigen. Wir messen der Corporate Governance einen hohen Stel- lenwert bei und orientieren uns an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dieser stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Leifheit AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland. Den Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance geben neben dem DCGK das deutsche Recht, insbesondere das Aktien- und Kapital- marktrecht, sowie die Satzung der Leifheit AG vor. Der Vorstand berichtet – zugleich auch für den Aufsichts- rat – gemäß Ziffer 3.10 des DCGK im nachfolgenden ­Kapitel über die Corporate Governance bei Leifheit. Weite Teile der ­Kodexempfehlungen umgeset­zt Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im abgelaufenen Be- richtsjahr intensiv mit den Empfehlungen der Regierungs­ kommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 auseinandergesetzt. Die Leifheit AG wendet aktuell die meisten der Empfehlungen der Regierungskommission an. Auf Basis dieser Beratungen haben Vorstand und Auf- sichtsrat im Dezember 2013 die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG erneut aktualisiert. Alle bisher abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Leifheit AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in welcher der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz führt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie repräsentiert dabei ein Stimmrecht. Ihr Stimmrecht können die Anteilseigner in der Haupt- versammlung entweder selbst ausüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beziehungsweise durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Weisungen zur Stimmrechts- ausübung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können vor sowie während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Die Aktio- näre haben zudem die Möglichkeit, ihre Stimmen – ohne Bevollmächtigung eines Vertreters – schriftlich durch Briefwahl abzugeben. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen den Aktionären frühzeitig auf unserer Internetseite zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesord- nungspunkten und die Erläuterung der Teilnahmebedin- gungen werden gemäß den Bestimmungen von Gesetz und Satzung bekannt gemacht. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. Zusammenwirken von ­Vorstand und ­Aufsichtsrat Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die Leifheit AG über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptver- sammlung. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus dem Aktiengesetz und der Satzung der Leifheit AG. Das deutsche Aktienrecht sieht eine klare personelle Trennung zwischen Führungs- und Kontrollorganen vor. Leitungsorgan ist der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bei der Unternehmensführung überwacht und beraten wird. Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG pflegen eine offene Kommunikation und enge Kooperation. Geschäfte und Entscheidungen, die für das Unternehmen von grund- legender Bedeutung sind, werden in enger Abstimmung des Vorstands mit dem Aufsichtsrat abgewickelt. Zustim- mungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Leifheit AG festgelegt. ir.leifheit-group.com Corporate Governance Bericht

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