105Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2013 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang im Zeitpunkt des Zugangs des Finanzinstruments ausübbar ist, im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Finanzielle Ver- mögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden und die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Der IASB hat im Oktober 2010 den zweiten Teil der Phase I des Projekts abgeschlossen. Der Standard wurde damit um die Vorgaben zu finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt und sieht vor, die bestehenden Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten mit folgenden Ausnahmen beizu- behalten: Auswirkungen aus der Änderung des eigenen Kredit- risikos bei finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden, müssen erfolgsneutral erfasst und derivative Verbindlichkeiten auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente dürfen nicht mehr zu Anschaffungskosten angesetzt werden. IFRS 9 ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnt. Der Abschluss dieses Projekts wird in 2014 erwartet. Die Anwen- dung des ersten Teils der Phase I wird voraussichtlich Auswir- kungen auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanziellen Vermögenswerten des Konzerns haben. Aus dem zweiten Teil dieser Projektphase werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet. Um ein umfassendes Bild potenzieller Auswirkungen darzustellen, wird der Konzern die Auswirkung erst in Verbindung mit den anderen Phasen, sobald diese veröffentlicht sind, quantifizieren. • IFRS 9 Finanzinstrumente: Sicherungsbeziehungen Mit der Veröffentlichung der Bestimmungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im November 2013 setzt der IASB seine Projektarbeit bei der Entwicklung des neuen IFRS 9 Finanz instrumente fort. Der Standard, der als Ergänzung bzw. Änderung der bislang veröffentlichten Fassung des IFRS 9 konzipiert ist, formuliert in Änderung zur bisherigen Rechtslage insbesondere neue Bestimmungen zu der Designierbarkeit von Instrumenten bzw. Risiken, den Effektivitätsanforderungen, der Anpassung und Auflösung von Sicherungsbeziehungen sowie teilweise der bilanziellen Erfassung von Sicherungsbeziehungen. Der Stan- dard ist mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung anwendbar, setzt jedoch die Anwendung des gesamten IFRS 9 voraus und formuliert umfangreiche Übergangsbestimmungen. Die dritte, im November 2013 abgeschlossene Phase des Projekts betrifft die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Um ein umfassendes Bild potenzieller Auswirkungen darzustellen, wird der Konzern die Auswirkung erst in Verbindung mit den anderen Phasen, sobald diese veröffentlicht sind, quantifizieren. • Änderung von IAS 19 – Beiträge von Arbeitnehmern Die Änderung von IAS 19 wurde im November 2013 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Die Änderung regelt die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zum Pensionsplan als Reduktion des Dienstzeitaufwands, sofern diese die in der Berichtsperiode erbrachte Leistung widerspiegeln. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderung wird keine Auswirkungen haben. Standards oder Interpretationen, die keine Anwendung finden Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzern nicht anwendbar und werden daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben: • Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 – Investment gesellschaften • IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen • IAS 27 Einzelabschlüsse (überarbeitet 2011) • Änderung von IAS 39 – Novation von Derivaten und Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften • Verbesserungen zu IFRS (2010-2012) • Verbesserungen zu IFRS (2011-2013) • IFRIC 21 Abgaben