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Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

96 Jahresfinanzbericht 2014 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungs­ mitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvesti­ tionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umge­wandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwan- kungsrisiken unterliegen. Die Restlaufzeit beträgt nicht mehr als drei Monate. Strukturierte Geldmarktinstrumente werden aufgrund eingebetteter Derivate entsprechend IAS 39.11 A mit dem beizu- legenden Zeitwert bewertet. Vorräte Die Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegt das gewogene Durch- schnittsverfahren zugrunde. Die Herstellungskosten selbstgefertigter Produkte umfassen pro- duktionsbezogene Vollkosten, die auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungs­kosten den Erzeug­nissen direkt zurechenbare Einzelkosten (wie Fertigungsmaterial und -löhne) sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten (wie Material- und Fertigungs­ gemeinkosten sowie Abschreibungen). Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Kostenstellen anfallen. Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Wertabschläge werden auf der Grundlage des zukünftigen Absatzplans oder des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt. Hierbei werden abhängig von der jeweiligen Vorrats­ position individuelle ­Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt, die aufgrund sachgerechter Beurteilungskriterien überprüft und ange- passt werden. Bei der Bewertung werden niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag berück­sichtigt. Sind bei früher abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung weggefallen und ist somit der Netto­ver­äußerungswert gestiegen, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst. Sachanlagen Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungs­ kosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Wenn Gegen­stände des Sachanlagevermögens veräußert oder ­verschrottet werden, werden die entsprechenden Anschaffungs- kosten sowie die ­kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der ­Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzöllen und im ­Zusammenhang mit dem Erwerb anfallender, nicht erstattungs­ fähiger Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand und an den Standort für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die ­Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb ­genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als ­Aufwand erfasst. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sach­ anlagen werden periodisch überprüft, um zu gewähr­leisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen ­Nutzungsverlauf aus den Gegen- ständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Sofern eine Nutzungsdauer anzupassen ist, erfolgt dies prospektiv ab dem Zeitpunkt der Neueinschätzung. Anlagen im Bau sind den unfertigen Sachanlagen zuzuordnen und werden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausge­ wiesen. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt abge­ schrieben, an dem die betreffenden ­Vermögenswerte fertiggestellt sind und im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer: Jahre Gebäude 25 – 50 Andere Baulichkeiten 10 – 20 Spritzgussmaschinen 10 Technische Anlagen und sonstige Maschinen 5 – 10 Spritzguss- und Stanzwerkzeuge 3 – 6 Fahrzeuge 6 Software 3 – 8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13 Warenträger und Verkaufsständer 3 Leasing Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf Leifheit übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegen­stands zum Zeitpunkt des Ab­ schlusses des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit ­seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die

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