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Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

95Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2014 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Fremdwährungsumrechnung In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der ­konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung (flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlich­keiten) zum Stichtagskurs bewertet und die Unterschiedsbeträge er- folgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon sind Umrechnungs­ differenzen aus monetären Posten, die wirtschaftlich gesehen als Teil einer Nettoinvestition (z. B. langfristige Darlehen mit eigen­ kapitalersetzendem Charakter) in eine selbstständige ausländische Teileinheit anzusehen sind. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten ­Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grund- lage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Übereinstimmung mit IAS 21. Da unsere Tochtergesellschaften und Niederlassungen ihre Ge- schäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisa­torischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung mit der jewei­ligen Landes­währung identisch. Zur Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden der ­Tochtergesellschaften und Niederlassungen zum Stichtagskurs sowie die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende ­kumulierte Unterschieds­betrag wird in den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen, die sich ge- genüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral in die sonstigen Rücklagen eingestellt. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wesentlicher Währun- gen sind in der nachfolgenden Übersicht ­dargestellt: Basis: 1 € Mittelkurs am ­Bilanzstichtag Jahres­ durchschnittskurs 31.12.2014 31.12.2013 2014 2013 CZK 27,74 27,40 27,56 25,82 USD 1,22 1,38 1,34 1,33 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungs- stichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Be- messung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass sich der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem • Hauptmarkt für den Vermögenswert bzw. die Schuld oder • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, ereignet. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaf- testen Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die die Marktteil­nehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Markt- teilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Markt­teil­nehmers berück- sichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögens- werts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und ­beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeit- wert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchien eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist. • Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizule- genden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizule- genden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt nicht ­beobachtbar sind Bei Vermögenswerten oder Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Um- gruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. 31.12.201431.12.201320142013 CZK 27,7427,4027,5625,82 USD 1,221,381,341,33

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