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Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

100 Jahresfinanzbericht 2014 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument sofort erfolgswirksam im Fremdwährungsergebnis erfasst. Hingegen wird der wirksame Teil ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows in den sons- tigen Rücklagen erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden bei Zugang der abgesicherten Waren als Teil der Anschaffungskosten umgebucht. Eine ergebnistechnische Erfassung erfolgt bei Abgang der Vorräte über die Buchung des Materialeinsatzes. • als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absiche- rung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das zwar dem mit einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit verbundenen Währungsrisiko zuge- ordnet werden kann, nicht aber mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion. Diese Absicherungen werden zum Zeitpunkt des Vertrags­ abschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Bei einem positiv beizulegenden Zeitwert werden sie als finan- zielle Vermögenswerte angesetzt und als finanzielle Verbindlich­ keiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder ­Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Bewertung von Devisentermingeschäften sowie der struk­ turierten Devisen- und Geldmarktprodukte erfolgte nach der Barwertmethode, wobei Terminkurs und Nominal unter Berück- sichtigung des Zinssatzes (Swapkurve) auf den Berichtszeitpunkt verbarwertet wurden. Bei den verwendeten Swapkurven handelt es sich ausschließlich um Marktdaten. Darüber hinaus werden strukturierte Devisen- und Geldmarkt­ produkte unter Zuhilfenahme des Garman-Kohlhagen-Standard­ modells bewertet. Auch hier fließen ausschließlich Marktparameter ein. Die verwendeten Marktwerte wurden dabei jeweils zur Marktmitte errechnet. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Es liegen dann objektive ­Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, wenn der beizulegende Zeitwert nachhaltig und signifikant unter den Buchwert fällt. Sofern ein solcher Vermögenswert wertgemindert ist, wird dieser Effekt erfolgswirksam ­erfasst. Ein zuvor direkt im Eigenkapital erfasster kumulierter Verlust (bei zur Veräußerung verfügbaren ­Finanzinvestitionen) wird erfolgswirksam gebucht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wert- berichtigungen auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn der ­Konzern die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verliert, aus denen der finanzielle Vermögenswert besteht. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Ertrags- und Aufwandserfassung Die Erfassung von Umsatzerlösen beziehungsweise sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht beziehungsweise die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind und somit der Gefahrenübergang auf den Kunden stattgefunden hat. Umsatzabhängige Erlösschmälerungen in Form von Kundenboni sowie Skonti werden umsatzmindernd berücksichtigt. In den Kosten der Umsatzerlöse sind die zur Erzielung der Umsatz­ erlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handels- geschäfts ausgewiesen. In dieser Position sind auch die Kosten der Dotierung von Rückstellungen für Gewährleistung enthalten. In den Vertriebskosten sind neben Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs die angefallenen Versand-, Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten sowie Ausgangsfrachten enthalten. Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungs­bereich entfallenden Abschreibungen. Kostensteuern, wie zum Beispiel Grundsteuer und Kfz-Steuer, werden verursachungsgerecht den Herstellungs-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten zugeordnet. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abge- grenzt. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanz­ instrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätz- ten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanz­instruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

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