Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

102 Jahresfinanzbericht 2014 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden • Änderung von IAS 32 und IFRS 7 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die be- stehenden grundlegenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Mit der Änderung wurden darüber hinaus ergänzende Angaben definiert. • Änderung von IAS 36 – Angaben zum erzielbaren Betrag von nichtfinanziellen Vermögenswerten Mit der Änderung sollen unerwünschte Folgewirkungen auf die Angabepflichten aus der Einführung des IFRS 13 beseitigt ­werden. Die Änderung fordert ferner Angaben zum erzielbaren Betrag für Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten, für welche in der Berichtsperiode eine Wertberichti­ gung erfasst oder rückgängig gemacht wurde. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Die Änderung wurde bereits im Vorjahr vorzeitig angewendet und führte lediglich zu ergänzenden bzw. geänderten Angaben und hatte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Künftig verpflichtend anzuwendende neue Rechnungs­ legungsstandards EU-Endorsement erfolgt Der IASB hat keine für Leifheit relevanten Standards und Interpre- tationen veröffentlicht, die zwar bereits im Rahmen des Komito- logieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. EU-Endorsement ausstehend Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpre- tationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpre- tationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt. • IFRS 9 Finanzinstrumente Am 24. Juli 2014 hat das IASB den finalen Standard IFRS 9 ­Finanzinstrumente (IFRS 9, 2014) veröffentlicht, der die Ergebnis- se aller Phasen des IFRS 9-Projekts enthält und sowohl IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung als auch alle früheren Versionen von IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt. IFRS 9 ist erst- mals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung des finalen Standards (IFRS 9, 2014) ist jederzeit zulässig. Der Standard ist rückwirkend anzuwenden. Für Unternehmen besteht zudem die Möglichkeit, lediglich die Vorschriften zum Ausweis der auf das eigene Kreditrisiko zurückzuführenden Wertänderungen vorzeitig anzuwenden, ohne gleichzeitig die anderen Vorschriften von IFRS 9 (2014) anwenden zu müssen. Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung, zur Wertmin- derung sowie zur Sicherungsbilanzierung (Hedge Accounting). Die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewer- tung von finanziellen Vermögenswerten des Konzerns haben. Die geänderten Wertminderungsvorschriften werden keine wesentli- chen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung ziehen wesentliche Erleichterungen im Bereich der Designation von Sicherungsbeziehungen sowie des Effektivitätsnachweises nach sich. • IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und ist erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. ­Januar 2017 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der ­Standard ist rückwirkend anzuwenden. Er führt ein neues Modell zur Umsatzrealisierung mit fünf Analyseschritten ein, das auf alle Umsätze aus Verträgen mit Kunden anzu­wenden ist. Das Kernprinzip des Standards besteht darin, dass ein Unter­nehmen Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf Kunden in Höhe der Gegenleistung zu erfassen hat, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Grundsätze in IFRS 15 bieten einen strukturierteren Ansatz zur Bewertung und Erfassung von Umsatzerlösen. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich über alle Arten von Branchen und Unternehmen und ersetzt daher alle bestehenden Vorschriften, die den Bereich der Umsatzrealisie- rung be­treffen (IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse, IFRIC 13 Kunden­bindungsprogramme, IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragung von Ver- mögenswerten durch einen Kunden und SIC 31 Umsatzerlöse: Tausch von Werbedienstleistungen). Die Anwendung des neuen Standards erfordert gegenüber den derzeit geltenden Standards zur Umsatzrealisierung mehr Schätzungen und Ermessensentscheidungen, da die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse durch die Höhe der Gegenleistung, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung der Güter oder der Dienstleistung rechnen kann, bestimmt wird. Besondere Herausforderungen können sich insbesondere dort ergeben, wo eine Gegenleistung variabel ist. Leifheit hat begonnen, die Ertragsströme entsprechend IFRS 15 zu analysieren. Eine finale Aussage über die Auswirkungen ist derzeit noch nicht möglich.

Seitenübersicht