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Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

93Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2014 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | Konzernanhang Allgemeine Angaben Die Leifheit AG mit Sitz in Nassau/Lahn, Deutschland, Leifheitstraße, konzentriert sich auf die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger Markenprodukte für ausgewählte Lebensbereiche im Haus. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857. Die Aktien der Leifheit AG werden im Handelssegment Prime Standard der Börsenplätze Xetra, Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart unter ISIN DE0006464506 gehandelt. Das Mutterunternehmen der Leifheit AG ist die Home Beteiligungen GmbH, München. Der Konzernabschluss für das Jahr 2014 ist nach § 315a Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Re- porting Standards (IFRS) – wie sie in der EU anzuwenden sind – erstellt worden. Alle für das Geschäftsjahr 2014 verpflichtend anzuwendenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) und Auslegungen des IFRS Interpretation ­Committee (IFRIC und SIC) wurden berück- sichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. Der in Euro aufgestellte Abschluss ist mit Ausnahme der Derivate und der bewusst als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierten Instrumente auf Basis des Anschaffungskostenprin- zips aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle Angaben in T €. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkosten­ verfahren erstellt worden. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat am 25. März 2015 zur Billigung vorgelegt. Die Veröffentlichung ­erfolgt dann um­gehend. Konsolidierungsgrundsätze Der Abschluss des Konzerns umfasst die Leifheit AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Der Konzern beherrscht ein Be- teiligungsunternehmen insbesondere dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: • die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Mög- lichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), • eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunter- nehmen und • die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungs­ unternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, be- rücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen: • eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberech- tigten, • Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, • Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (Minderheits­ gesellschaftern) zuzu­rechnende Eigenkapital und deren Anteil am Periodenergebnis werden in der Bilanz, innerhalb des Eigen­kapitals, und in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verwendung des ­Periodenergebnisses jeweils gesondert ausgewiesen. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft und der Abschluss des Konzerns. Erworbene Unternehmen werden ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (Erwerbszeitpunkt) in den Konzernabschluss einbezogen. Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und daraus resultierende nicht realisierte konzerninterne Gewinne und Verluste sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Für die Abschlüsse der Jahre 2014 und 2013 wurden dieselben Konsolidierungsmethoden angewendet. Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 1. Januar 2010: Für Unternehmenserwerbe vor dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 rev. 2004 (Unternehmenszu- sammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögens- werte und Schulden wurden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minder­heitenanteile) wurden zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die Anschaffungswerte der Beteiligungen den Konzernanteil am so ermittelten Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft überstiegen, entstanden zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Good- will). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. ANHANG: ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

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