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Leifheit Jahresfinanzbericht 2014

98 Jahresfinanzbericht 2014 Leifheit-KonzernKonzernanhang | Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuer- belastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäfts­jahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes vorgenommen. Latente Steueransprüche, deren Realisierung unwahrscheinlich ist bzw. unwahrscheinlich wird, werden nicht angesetzt bzw. wert- berichtigt. Latente Steuern werden in gesonderten Positionen der Bilanz ausgewiesen. Rückstellungen Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit eine gegen- wärtige Verpflichtung aus einem vergan­genen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche bildet Leifheit gemäß IAS 37 auf Einzelfallbasis und unter Zugrundelegung des ­bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Garantieaufwands der verkauften Produkte. Die übrigen Rückstellungen werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen ­Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffs- ansprüchen verrechnet. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcen­ abfluss führen, werden mit ihrem zum ­Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Anteilsbasierte Vergütung Die Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung, die eine Abgel- tung in bar vorsehen, werden innerhalb des Erdienungszeitraums mittels Bewertungsanalysen unter Einbeziehung der Monte-Carlo- Simulation ermittelt. Die Verpflichtungen werden pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum zurückgestellt. Verpflichtungen aus Leistungen an ­Arbeitnehmer/Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der aus den ­leistungs- und beitragsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung (­Defined Benefit Obligation) beruht auf der Methode der laufenden Einmalprämien (Project Unit Credit Method). Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Ver- luste werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die sonstigen Rück­ lagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen ­dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung ­umgegliedert werden. Anpassungen der Pensionspläne werden erfolgswirksam behandelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag ­bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Eigenkapital Eigene Anteile mindern das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Der Erwerb eigener Anteile wird als Veränderung des Eigenkapitals dargestellt. Der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen ­Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Erhaltene Gegenleis- tungen werden im Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. In den sonstigen Rücklagen werden Umrechnungsrücklagen ­gebildet, um die aus der Konsoli­dierung der Abschlüsse wirt- schaftlich selbst­ständiger ausländischer Tochterunternehmen oder Niederlassungen entstehenden Umrechnungs­differenzen zu berücksichtigen. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil der Nettoinvestition der Gesellschaft in eine wirtschaftlich selbst- ständige ausländische Teileinheit ist, wie zum Beispiel einem langfristigen Darlehen, werden bis zur Veräußerung/Liquidation dieses Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss erfolgsneutral im Eigenkapital behandelt. Bei Veräußerung der entsprechenden Ver- mögenswerte werden die Rücklagen für Währungsumrechnungen in den sonstigen Rücklagen in der gleichen Periode als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen, in der auch der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang ausgewiesen wird. Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer ­Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflich- tungen, werden in den sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus wirksamen Sicherungsgeschäften werden ebenfalls erfolgsneutral in der Rücklage zur Absicherung von ­Cashflows in den sonstigen Rücklagen erfasst, soweit eine Effektivität nachgewiesen werden kann.

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