123Leifheit-Konzern Jahresfinanzbericht 2014 Erläuterungen zur Bilanz | Konzernanhang Es wurden die folgenden Mitteilungen veröffentlicht: Juli 2014 „Die Leifheit Aktiengesellschaft, 56377 Nassau, Deutschland, teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Juli 2014 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 Prozent (das entspricht 248.672 Stimmrechten) betragen hat.“ Juli 2013 „1. Die Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG, Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte über- schritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. 5,01 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 250.525 Stimmrech- ten) sind der Home Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von dem folgenden Unternehmen zuzurechnen, das von der Home Beteiligungen GmbH kontrolliert wird und dessen Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland. 2. Die Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG, Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. Alle vorbenannten Stimmrechte sind der Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zu- zurechnen, und zwar von den folgenden Unternehmen, die von der Vermögensverwaltung Schuler-Voith GbR kontrolliert werden und deren Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland, und Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland. 3. Herr Dr. Robert Schuler-Voith, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.7.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsan- teil an der Leifheit AG, Nassau, Deutschland, am 19.7.2013 die Schwelle von 50 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 55,28 Prozent (das entspricht 2.763.884 Stimmrechten) betragen hat. Alle vorbenannten Stimmrechte sind Herrn Dr. Schuler-Voith gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen, und zwar von den folgenden Unternehmen, die von Herrn Dr. Schuler-Voith kontrolliert werden und deren Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Leifheit AG, Nassau, Deutschland, Home Beteiligungen GmbH, München, Deutschland, und Ver- mögensverwaltung Schuler-Voith GbR, München, Deutschland.“ Februar 2009 „Herr Manuel Knapp-Voith, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimmrechten) beträgt. Diese 10,03 Prozent (501.432 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MKV Verwaltungs GmbH, Grün- wald, zuzurechnen. Die MKV Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns am 4.2.2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23.7.2008 die Schwelle von 10 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 10,03 Prozent (dies entspricht 501.432 Stimmrechten) beträgt.“ Oktober 2007 „Herr Joachim Loh, Haiger, hat uns am 2. Oktober 2007 nach § 41 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass ihm am 1. April 2002 mehr als 5 Prozent der Stimmrechte an unserer Gesellschaft zustanden, nämlich 331.051 Aktien entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 6,964 Prozent, die Herr Joachim Loh unmittelbar hielt.“ (42) Erklärung gemäß § 161 AktG (Deutscher Corporate Governance Kodex) Vorstand und Aufsichtsrat hatten im Dezember 2014 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bun- desministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet wurden oder werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter corporate-governance.leifheit-group.com ist die Entsprechenserklärung dauerhaft zugänglich. (43) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns von besonderer Bedeutung wären, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten. (44) Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB Bezüglich der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB wird auf den Lagebericht verwiesen. (45) Angaben des Honorars für den Abschluss prüfer gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das für 2014 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschluss prüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Abschlussprüfung belief sich auf 270 T € (2013: 270 T €), für andere Bestätigungsleistungen auf 3 T € (2013: 3 T €), für Steuer- beratungsleistungen auf 133 T € (2013: 197 T €) und für sonstige Leistungen auf 67 T € (2013: 91 T €).